Auswahlverfahren – was zählt ?

Wie wählen die Hochschulen aus?

Bei etwas mehr als der Hälfte der Studiengänge an deutschen Hochschulen gibt es regelmäßig mehr Bewerber*innen als Studienplätze, d.h. der Studiengang ist zulassungsbeschränkt und es gibt ein Auswahlverfahren. Wie funktioniert das?

Einige Plätze werden reserviert für Härtefälle, einige weitere für Bewerber*innen für ein Zweitstudium. Für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen gibt es ebenfalls eine Quote. Wer nicht unter eine dieser Vorab-Quoten fällt, durchläuft ein Auswahlverfahren für den Studiengang, über das in Baden-Württemberg 90 Prozent der verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Die restlichen 10 Prozent werden über Wartezeit vergeben (s.u.).

Bitte beachte: Die Informationen auf dieser Seite betreffen die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Bewerbung und Auswahl für ein Studium an der DHBW laufen anders ab. Bitte informiere dich auf den Seiten der Dualen Hochschule.

Welche Kriterien fördern denn nun meine Auswahl?

Das wichtigste Kriterium für die Auswahl ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung ("Abinote"). Daneben gibt es mindestens ein nichtschulisches Kriterium, also beispielsweise

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder/und berufliche Praxis im angestrebten Fach
  • fachliche Leistungen, z.B. aus Wettbewerben in der Schulzeit, "Jugend forscht", etc.
  • außerschulisches Engagement (in Vereinen, Verbänden oder bei der Kirche...)
  • einzelne Noten aus der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. alle Noten in den Sprachfächern für ein literaturwissenschaftliches Studium
  • ein Auswahlgespräch an der Hochschule
  • ein Motivationsschreiben
  • eine schriftliche Abhandlung oder auch
  • ein fachspezifischer Eignungstest.

Welche Kriterien für den Studiengang, für den du dich bewerben möchtest, relevant sind, erfährst du aus der so genannten "Zulassungssatzung" für diesen Studiengang.

Die Hochschulen legen ganz individuell für jeden einzelnen Studiengang fest, welche zusätzlichen Eignungskriterien sie akzeptieren.

Wartezeit

Die verbleibenden 10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben, d.h. die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung für einen Studiengang, in der du nicht an einer Hochschule studiert hast.

Die 10 Prozent der Bewerber*innen für einen Studiengang, die am längsten gewartet haben, kommen über die Wartezeit an ihren Studienplatz. Es gilt: entweder kommst du über die Wartezeit in den Studiengang oder über die Auswahlkriterien. Deshalb verbessert die Wartezeit auch nicht die Abinote.

Wie lange du warten musst, um über dieses Kriterium eine Zulassung zu bekommen, ist je nach Studiengang sehr verschieden und kann sich auch von Jahr zu Jahr verändern.

Du musst dich nicht bewerben, damit die Wartezeit zu laufen beginnt. Bei jeder Bewerbung wird geschaut, wie lange dein Abitur zurückliegt und ob dazwischen Wartezeit entstanden ist. Jedes halbe Jahr nach deinem Abitur, das kein Studium ist, wird zu einem Wartesemester. Wie du die Zeit füllst, ist dabei egal. Mit einer Ausbildung nach dem Abitur sammelst du ebenso Wartesemester, wie mit Praktika oder einem Freiwilligendienst und selbst wenn du auf Reisen gehst.

Ausnahme: Die Auswahl für ein Medizinstudium läuft etwas anders. Wie das geht, erfährst du hier.

Was versteht man unter "Vorwegzulassung" oder "bevorzugter Zulassung"?

Wer zwischen Abitur und Aufnahme des Studiums einen "Dienst" leistet und sich vor Beginn des Dienstes um einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang beworben, den Studienplatz auch erhalten aber wegen des Dienstes nicht angetreten hat, kann nach Beendigung des Dienstes diesen Studienplatz in Anspruch nehmen.

Du musst nachweisen können, dass du vor deinem Dienst einen Studienplatz erhalten hast und es muss natürlich derselbe Studiengang sein, für den du dich nach dem Dienst bewirbst.

Was ist ein "Dienst"? Als "Dienst" gelten ein freiwilliger Wehrdienst, Arbeit im Entwicklungsdienst und die verschiedenen Jugendfreiwilligendienste (z.B. Soziales Jahr), aber auch die Pflege eines Angehörigen oder Kindes. Nähere Informationen findest du auf den Seiten der Hochschulen.

Im Übrigen: Je nachdem, was das für ein Dienst ist, den du da machst, kann er auch Zusatzpunkte für das Auswahlverfahren bringen - also gut wählen!